IPAF- und DGUV-Schulungen
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Wir bieten IPAF- und DGUV-Schulungen für Hubarbeitsbühnen, sowie DGUV-Schulungen für Teleskopstapler an!
Unsere Schulungs-Experten bieten Ihnen Schulungen in unserem eigenen Schulungs-Zentrum, aber auch bei Ihnen vor Ort im Betrieb an!
Nutzen Sie unsere große Auswahl an Hubarbeitsbühnen und Teleskopstaplern, sowie unsere Schulungsräume, um Ihre Mitarbeiter von unseren Experten schulen zu lassen.
Eine Schulung bei Ihnen im Betrieb ist allerdings auch möglich, hierzu liefern wir bei Bedarf auch die benötigte Maschine aus unserem Mietpark an, um die Schulung in Ihrem Arbeitsumfeld abhalten zu können.
Fragen Sie einen individuellen Termin an oder fragen Sie unsere Experten zu den Inhalten der jeweiligen benötigten Schulung.
IPAF- und DGUV Schulungen BEI EBERT RENTAL&SALES
IPAF- und DGUV Schulungen für Hubarbeitsbühnen & DGUV-Schulungen für Telestapler
IPAF-Schulung für Bediener von Arbeitsbühnen
Arbeitsbühnen ermöglichen ein sicheres Arbeiten in der Höhe, dennoch kommt es immer wieder zu Unfällen, die durch gründliche Schulung der Bediener vermeidbar wären.
Stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter Arbeitsbühnen sicher und effizient nutzen können – lassen Sie sie bei uns professionell schulen.
Hier ist eine Übersicht über die Inhalte der Schulung nach internationalen IPAF-Standards
Zwar gibt es noch keinen offiziellen Führerschein für Arbeitsbühnen, jedoch klare gesetzliche Regelungen, die für Arbeitgeber und Bedienpersonal verpflichtend sind. Nach Arbeitsschutzgesetz (§§ 7 und 12), Betriebssicherheitsverordnung und den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2111) muss jeder Arbeitsbühnen-Bediener seine Befähigung nachweisen.
Als lizenziertes IPAF-Schulungs- und Trainingszentrum bieten wir die Möglichkeit, den internationalen Befähigungsnachweis PAL (Powered Access Licence) zu erwerben.
Das IPAF-Schulungsprogramm entspricht den Anforderungen der Norm „ISO 18878:2004 Mobile Arbeitshebebühnen – Bedienerschulung (Fahrer)“ und ist das einzige Schulungsprogramm, das vom TÜV als anerkannte Zertifizierungsstelle geprüft und bestätigt wurde. Es erfüllt zudem die Vorgaben des aktuellen Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes DGUV 308-008 (vormals BGG 966).
Unsere qualifizierten IPAF-Trainer vermitteln den Teilnehmern umfassendes Wissen zu allen relevanten Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Hubarbeitsbühnen. Dabei werden potenzielle Gefahren und das richtige Verhalten bei Störungen der Bühne in Theorie und Praxis ebenso praxisnah behandelt wie arbeitsschutzrechtliche Aspekte.
- theoretische Schulung
- schriftliche Abschlussprüfung
- praktische Schulung (je nach Maschinentyp)
- praktische Abschlussprüfung
- (1a) Senkrecht Personenlifte (nicht von oben verfahrbar), mit Stützen
- (1b) LKW-, Anhänger- und Raupen-Arbeitsbühnen, mit Stützen
- (3a) Scherenarbeitsbühnen (von oben verfahrbar)
- (3b) Selbstfahrende Gelenk- und Teleskopbühnen
Alle aufgelisteten Kategorien können innerhalb eines Schulungstages geschult werden. Bitte stellen Sie im Falle einer Schulung bei Ihnen oder auf einer Ihrer Baustellen sicher, dass die entsprechende Maschinenkategorie zur Verfügung steht. Bei Bedarf können wir Ihnen die fehlenden Maschinen bereitstellen.
DGUV-Schulung für Bediener von Arbeitsbühnen
Arbeitsbühnen ermöglichen ein sicheres Arbeiten in der Höhe, dennoch kommt es immer wieder zu Unfällen, die durch gründliche Schulung der Bediener vermeidbar wären.
Stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter Arbeitsbühnen sicher und effizient nutzen können – lassen Sie sie bei uns professionell schulen.
Hier ist eine Übersicht über die Inhalte der Schulung nach DGUV-Standards (308-008)
Eine umfassende Ausbildung für Teilnehmer ohne Vorkenntnisse: Scheren-, Teleskop- und abgestützte Hubarbeitsbühnen der Kategorien 3a und 3b. Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie den entsprechenden Fahrausweis, der Sie in Deutschland zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen berechtigt.
- theoretische Schulung
- schriftliche Abschlussprüfung mit Multiple Choice Fragen
- praktische Schulung (je nach Maschinentyp)
- praktische Abschlussprüfung / Prüfungsfahrt
- (1a) Senkrecht Personenlifte (nicht von oben verfahrbar), mit Stützen
- (1b) LKW-, Anhänger- und Raupen-Arbeitsbühnen, mit Stützen
- (3a) Scherenarbeitsbühnen (von oben verfahrbar)
- (3b) Selbstfahrende Gelenk- und Teleskopbühnen
Alle aufgelisteten Kategorien können innerhalb eines Schulungstages geschult werden. Bitte stellen Sie im Falle einer Schulung bei Ihnen oder auf einer Ihrer Baustellen sicher, dass die entsprechende Maschinenkategorie zur Verfügung steht. Bei Bedarf können wir Ihnen die fehlenden Maschinen bereitstellen.
DGUV-Grundschulung für Bediener von Telestaplern
Die Grundschulung für Neueinsteiger erstreckt sich über zwei Tage, während erfahrene Teleskopstapler-Fahrer mit mindestens einem Jahr Praxis nur einen Schulungstag benötigen. Die Berechtigung zur Bedienung von Teleskopstaplern bleibt dauerhaft gültig. Dennoch ist jeder Arbeitgeber gemäß §12 ArbSchG verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Sicherheitsunterweisung für das Bedienpersonal durchzuführen.
Hier ist eine Übersicht über die Inhalte der Schulung nach DGUV-Standards (308-009)
Der DGUV-Grundsatz 308-009 wurde im Frühjahr 2016 verabschiedet und ergänzt den DGUV-Grundsatz 308-001 zur Ausbildung und Beauftragung von Fahrern von Flurförderzeugen. Der Nachweis der Befähigung zum Führen von Teleskopstaplern muss im Rahmen einer Grundschulung für Teleskopstapler erworben werden.
Die Schulung, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte umfasst, richtet sich vor allem an:
- Fahrer
- Monteure
- Poliere
- Bauleiter
- Führungskräfte
- Geräteeinweiser
- Sicherheitsbeauftragte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Ziel der Schulung:
- Sichere und kompetente Bedienung von Teleskopstaplern
- Vermeidung von Personen- und Sachschäden
- Vermittlung der rechtlichen Grundlagen
- Erhöhte Absicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Schadensfall
- Erweiterung der beruflichen Qualifikationen des Bedienpersonals
Allgemeine Qualifizierung für starre Teleskopstapler nach DIN EN 1459-1
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
- Unfallrisiken und deren Vermeidung
- Anfahren, Überfahren, Anschwenken
- Umgang mit Lasten
- Auswahl und Wechsel von Anbaugeräten
- Transport, Verladung, öffentl. Verkehrsraum
- Qualifikation und Pflichten des Teleskopstapler-Bedieners
- Sicheres Durchführen von Wartungsarbeiten
- Sondereinsätze
- Schriftliche Theorie-Prüfung
Praxis:
- Einweisung am Gerät
- Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung
- Inbetriebnahme des Teleskopstaplers
- Wechseln von Arbeitseinrichtungen
- Einsatz mit Last, Gabelzinken, Schaufel, Haken
- Abfahren von vorgegebenen, markierten Strecken mit Hindernissen
- Nutzung der Notablass-Einrichtung
- Außerbetriebnahme des Teleskopstaplers
- Praktische Abschlussprüfung
DGUV-Zusatzqualifikation 2a für Bediener von Telestaplern mit drehbarem Oberwagen
Nach erfolgreichem Abschluss der Grundschulung für Teleskopstapler (Stufe 1 – Allgemeine Qualifizierung für starre Teleskopstapler gemäß DIN EN 1459-1) haben Teilnehmer die Möglichkeit, eine Zusatzqualifikation für Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen (Stufe 2a) zu erwerben.
Hier ist eine Übersicht über die Inhalte der Schulung nach DGUV-Standards
Einsatz mit Arbeitskorb (DIN EN 1459-2)
Für den Einsatz von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen sowie Kranausrüstung wie Winde, Seil und Kranhaken im Rahmen der DIN EN 1459-2 müssen Fahrerinnen und Fahrer die Teilnahme am Zusatzqualifizierungskurs Stufe 2a nachweisen, da diese Geräte zusätzliche Gefährdungen mit sich bringen. Die Schulungsteilnehmer absolvieren eine theoretische und praktische Prüfung, die erfolgreich bestanden werden muss, um das entsprechende Zertifikat zu erhalten.
Der Befähigungsnachweis nach DGUV 308-009 ist nur innerhalb Deutschlands gültig.
DGUV-Zusatzqualifikation 2b für Bediener von Telestaplern mit Arbeitskorb
Nach erfolgreichem Abschluss der Grundschulung für Teleskopstapler (Stufe 1 – Allgemeine Qualifizierung für starre Teleskopstapler gemäß DIN EN 1459-1) haben Teilnehmer die Möglichkeit, eine Zusatzqualifikation für Teleskopstapler mit Arbeitskorb (Stufe 2b) zu erwerben.
Hier ist eine Übersicht über die Inhalte der Schulung nach DGUV-Standards
Einsatz mit Arbeitskorb (DIN EN 1459-3)
Wenn Teleskopstapler als Hubarbeitsbühne genutzt werden, müssen die Fahrerinnen und Fahrer den Zusatzqualifizierungskurs der Stufe 2b erfolgreich absolvieren, sowohl theoretisch als auch praktisch. Sollten sie jedoch bereits im Besitz einer gültigen PAL-Card für die Kategorien 1b / 3b (IPAF Bedienerschulung) sein, kann die Stufe 2b anerkannt werden, sodass keine zusätzliche Schulung erforderlich ist.
Der Befähigungsnachweis nach DGUV 308-009 ist nur innerhalb Deutschlands gültig.
Für jeden Bereich den richtigen Ansprechpartner
Wir bieten Ihnen immer eine einsatzbezogene Beratung!
Ihre Ansprechpartner für eine IPAF- oder DGUV-Schulung sind Teil unserer Vermietungsabteilung und wissen daher, auf was es in der Praxis ankommt.
Stimmen Sie mit unseren kompetenten Mitarbeitern einen individuellen Schulungstermin ab. Wir schulen Sie gemäß der IPAF- und DGUV-Richtlinien sowohl in der Theorie in unserem eigenen modernen Schulungsraum und praktisch direkt an der gewünschten Maschinenkategorie.
Fragen Sie unverbindlich einen Termin an, wir unterstützen Sie gerne dabei, damit Ihr Betrieb sicherer wird!
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